Home  Mitmachen  Spenden  Kontakt  Suche  Sitemap 

Menü


Lydia Hüskens, MdL für Magdeburg

www.schumann-magdeburg.de


FDP-Fraktion im Landtag


FDP Stadtratsfraktion Magdeburg

Junge Liberale

Erhard-Hübner-Stiftung e.V. für Liberale Bildung in Sachsen-Anhalt

 

 Diese Seite weiterempfehlen...
 Home > Chronik > Wahlen 2004 >  Wahlorganisation >

Wahlen, Fristen, Zeiten ... - der Weg zur Wahl muss gut organisiert sein!

"Die Form ist die Schwester der Freiheit", wusste der Vater der direkten Demokratie, Jean Jaques Rousseau. Deshalb müssen Wahlen ordnungsgemäß vorbereitet und durchgeführt werden. Schließlich leitet sich vom Wahlergebnis die Legitimation der Gewählten durch das Volk, den Souverän, ab.

In Magdeburg hat am 14. Mai die Versendung der Wahlunterlagen für die Kommunal- und Europawahlen am 13.6.2004 begonnen. "Wer bis zum 19. Mai keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich unbedingt im Wahlbüro melden", so Stadtwahlleiter Holger Platz in einem Pressegespräch. "In der Zeit vom 24. bis zum 28. Mai kann im Wählerverzeichnis, das im Wahlbüro ausliegt, geprüft werden, ob der Bürger verzeichnet ist. Wer diese Frist versäumt, kann möglicherweise am 13. Juni nicht wählen", so Platz. Das Wahlbüro der Landeshauptstadt findet man im Katzensprung 2 (hinter der IHK).

Im Wahlbüro können auch Wahlscheine und Briefwahlunterlagen beantragt werden. Das kann schriftlich, per Fax unter 0391-5402821 oder per Mail unter wahlamt(at)magdeburg.de erfolgen. Dabei müssen Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift der Wahlberechtigten sowie die ggf. abweichende Anschrift der Wahlberechtigten, an die die Wahlunterlagen verschickt werden sollen, angegeben werden. Eine telefonische Beantragung von Wahlunterlagen ist nicht möglich.

Wahlbriefe werden von der Deutschen Post AG kostenfrei befördert. Am 13.6.2004 werden die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet sein. Auf der persönlichen Wahlbenachrichtigung ist vermerkt, in welchem Wahllokal der Wahlberechtigte seine Stimme abgeben kann. "Nur in diesem Wahllokal können die bürger von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen, denn nur dort sind sie im Wählerverzeichnis eingetragen", erklärte Stadtwahlleiter Platz.

Die Auszählung der Stimmen erfolgt nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr durch die Wahlvorstände. Die Auszählung ist öffentlich.

 

Link: Faltblatt "Meine Meinung hat Stimme":

http://www.sachsen-anhalt.de/pdf/pdf18595.pdf