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Montag, 17. Mai 2010
Alkoholverbote sind keine Lösung
Leserbrief von Claudia Fund, sachkundige Einwohnerin im Ausschuss für Gesundheit und Soziales
Zur Einschränkung des Alkoholkonsums hat sich der Oberbürgermeister nun hilfesuchend an das Land gewandt und beispielhaft auf die Regelung in Baden-Württemberg verwiesen, wo „Ende des vergangenen Jahres mit einem Gesetz zum generellen Verkaufsverbot für alkoholische Getränke in den Nachtstunden ein deutliches Zeichen gesetzt“ wurde. Schwebt dem OB womöglich ein Verbot des Alkoholausschanks in der Eckkneipe ab 20:00 Uhr vor? Außerdem wünscht sich der OB in dem Landesgesetz „die Festschreibung von Alkoholkonsumverboten für bestimmte Bereiche und Zeiten“. Dann darf nach 20:00 Uhr also auch in der eigenen Wohnung kein Alkohol getrunken werden? Wo der doch in der Eckkneipe schon nicht mehr ausgeschenkt werden darf. Und für die Erarbeitung dieses gewünschten Landesgesetzes bietet der OB die Mitarbeit der Landeshauptstadt an. Nun gut, mit dem Erarbeiten von Vorschriften auf diesem Gebiet hat die Landeshauptstadt Magdeburg wirklich Erfahrung – das hat das Oberverwaltungsgericht der Stadt ja schriftlich gegeben.
Aber Spaß beiseite, Alkoholmissbrauch Jugendlicher und von ihnen unter Alkoholeinfluss begangene Delikte sind ernstzunehmende Probleme, derer sich die Gesellschaft annehmen muss. Allerdings werden diese Probleme nicht dadurch gelöst, dass der Verkauf und / oder Konsum von Alkohol von den öffentlichen Plätzen in irgendwelche „dunklen Ecken“ verbannt werden. Hier gilt es die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes konsequent anzuwenden und zu überwachen, was im Übrigen Aufgabe der Kommune ist und für eine hinreichende Präsenz der Ordnungsmacht an öffentlichen Plätzen zu sorgen. Wobei hier zweifelsohne auch das Land, neben dem städtischen Ordnungsamt, in der Pflicht steht. Schon bisher ist dadurch der größte Erfolg gegen Delikte im alkoholisierten Zustand erzielt worden. Am wichtigsten ist es jedoch die Jugendlichen über die langfristigen Konsequenzen ihres Verhaltens aufzuklären. Diese Prävention ist von einer gesetzlichen Vorschrift aber nicht zu leisten, genauso wenig wie ein Alkoholverbot den Missbrauch von Alkohol wirksam bekämpfen kann.
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