Kleines Wahllexikon zu den Europawahlen
Wann wird gewählt?
Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden zeitgleich mit den Kommunalwahlen am 13.6.2004 statt.
Wie wird gewählt?
Die Abgeordneten im Europäischen Parlament werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt - allerdings nach national unterschiedlichen Wahlsystemen in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten. Das Wahlgebiet ist also die Bundesrepublik Deutschland, aufgeteilt in einzelne Wahlbezirke.
Es handelt sich um eine Verhältniswahl mit geschlossenen Listen. Die Parteien können zwischen Bundesliste und Landeslisten wählen.
Wie viele Abgeordnete werden gewählt?
In Deutschland werden 99 Abgeordnete des Europäischen Parlaments über geschlossene Bundes- oder Landeslisten gewählt.
Wie lange dauert die Legislaturperiode?
Die Legislaturperiode des Europäischen Parlaments beträgt fünf Jahre.
Wer darf wählen, wer darf gewählt werden?
Aktiv wahlberechtigt sind alle in Deutschland lebenden Bürger der Europäischen Gemeinschaft, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten innerhalb der Europäischen Gemeinschaft wohnen. Wahlberechtigt sind auch diejenigen Deutschen, die am Wahltage
- als Beamte, Soldaten, Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst auf Anordnung ihres Dienstherrn außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sowie die Angehörigen ihres Hausstandes,
- in den Gebieten der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft leben, sofern sie nach dem 23. Mai 1949 und vor ihrem Fortzug mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben,
- in anderen Gebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie vor ihrem Fortzug mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und seit dem Fortzug nicht mehr als 25 Jahre verstrichen sind. Entsprechendes gilt für Seeleute auf Schiffen, die nicht die Bundesflagge führen, sowie die Angehörigen ihres Hausstandes.
Wählbar ist jeder Deutsche oder in Deutschland lebender Unionsbürger, der mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens einem Jahr die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt.
Das aktive und passive Wahlrecht darf nur in jeweils einem Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft ausgeübt werden.
Wie viele Stimmen hat der Wähler?
Jeder Wähler hat eine Stimme, mit der er die Bundes- bzw. Landesliste einer Partei wählt. Der Wähler kann seine Stimme auch per Briefwahl abgeben.
Was bedeutet „Listenwahl“?
Die Parteien können selbst bestimmen, ob sie mit einer gemeinsamen Liste für alle Bundesländer (Bundesliste) oder mit einzelnen Landeslisten antreten. Zu jedem Bewerber auf der Liste kann ein Ersatzbewerber genannt werden, der nachrückt, falls der Hauptbewerber aus dem Parlament ausscheidet. Erst wenn auch der Ersatzbewerber ausscheidet, rückt der Bewerber auf dem nächsten Listenplatz nach. Ein Bewerber auf einer Bundesliste oder Landesliste kann dabei zugleich auch als Ersatzbewerber auf dieser Liste genannt werden. Zudem kann ein Bewerber einer Landesliste auch auf einer weiteren Landeslisten derselben Partei benannt werden.
Gilt bei den Europawahlen die 5-Prozent-Klausel?
Ja; bei der Sitzverteilung werden nur jene Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben.
Wie werden die Mandate vergeben?
Die 99 Sitze werden auf die Parteien, die die Fünfprozenthürde überspringen konnten, nach dem Verfahren Hare/Niemeyer (http://www.wahlrecht.de/verfahren/hare-niemeyer.html) entsprechend dem Verhältnis ihrer insgesamt erreichten Stimmenzahlen verteilt. Gegebenenfalls werden die für eine Partei, die mit einzelnen Landeslisten angetreten ist, ermittelten Sitze nach Hare/Niemeyer auf die Landeslisten unterverteilt.
Die für eine Bundes- oder Landesliste so ermittelten Sitze werden entsprechend ihrer Reihenfolge an die Bewerber auf der Liste vergeben. Ist die Landesliste erschöpft, bleiben weitere Sitze unbesetzt.
Quelle:
http://www.wahlrecht.de
Linktipps:
Europawahlgesetz
Aktuelle Zusammensetzung des Europäischen Parlaments
Website des Europäischen Parlaments
|