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Kleines Wahllexikon zu den Kommunalwahlen

(Beispiel: Magdeburg)

Wann wird gewählt?

Die nächsten Kommunalwahlen finden – wie die Europawahlen - am 13. Juni 2004 statt.

Wer wird für welchen Zeitraum gewählt?

Es werden z.B. in der Landeshauptstadt Magdeburg 56 Stadträte neu gewählt. Die Zahl der Gemeinderäte ist gesetzlich festgelegt; sie ist abhängig von der Größe der Gemeinde. Die Wahlperiode (Legislatur) beträgt fünf Jahre.

Wo wird gewählt?

Das Wahlgebiet ist das Gebiet der Stadt Magdeburg. Die Landeshauptstadt führt für jeden Wahlbezirk ein Verzeichnis aller Wahlberechtigten (Wählerverzeichnis). Wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält automatisch eine Wahlbenachrichtigung. Diese enthält insbesondere konkrete Angaben zum Wahllokal, zur Wahlzeit sowie eine Belehrung über die Beantragung eines Wahlscheins und über die Versendung von Briefwahlunterlagen.

Wie wird gewählt?

Die Stadträte werden - wie die Abgeordneten auf Landes- oder Bundesebene - in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl - von den Bürgern gewählt. Gewählt wird in der Regel auf Grund von Wahlvorschlägen (Listen) unter Berücksichtigung der Grundsätze der Verhältniswahl.

Bürger, die nicht die Möglichkeit haben, am Wahltag ihrem Wahlrecht nachzukommen, können von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen.

Jeder Wähler hat drei Stimmen. Der Wähler gibt seine Stimme ab, indem er auf dem Stimmzettel den oder die Bewerber, denen er seine Stimme gibt, durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise zweifelsfrei kennzeichnet.

Der Wähler kann mit seinen drei Stimmen Bewerber aus mehreren Wahlvorschlägen wählen – das nennt man panaschieren - oder bis zu drei Stimmen einem Bewerber geben (kumulieren).

Die Möglichkeiten des Panaschierens und des Kumulierens bedeuten für den Wähler, dass er sich aus allen Wahlvorschlägen die Kandidaten heraussuchen kann, die er für besonders geeignet hält. Denn im Gegensatz zur Bundes- oder Landtagswahl ist er nicht an die Reihenfolge auf der Parteiliste gebunden: Die Wähler können durch ihre Stimmabgabe die vorgegebene Reihenfolge auf den Wahllisten kräftig durcheinander bringen.

Wer darf wählen (aktives Wahlrecht)?

Wahlberechtigt ist jeder, der

  • Deutscher i. S. des Artikel 116 Grundgesetz oder Staatsangehöriger der Europäischen Union ist und am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet (Landkreis, Gemeinde) wohnt,
  • nicht aufgrund zivil- oder strafgerichtlicher Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.

Wer darf gewählt werden (passives Wahlrecht)?

Gewählt werden darf jeder, der

  • Deutscher i. S. des Artikel 116 Grundgesetz oder Staatsangehöriger der Europäischen Union ist und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet wohnt,
  • nicht aufgrund zivil- oder strafgerichtlicher Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.

Wie werden die Sitze verteilt?

Die auf eine Liste entfallenen Höchstzahlen werden nicht in der Reihenfolge der Platzierung, sondern nach der erreichten Stimmenzahl der Bewerber zugeteilt. Nur bei Stimmengleichheit von Bewerbern einer Liste entscheidet dann die höhere Position auf der Liste.

Alle Stimmen eines Wahlvorschlags (Gesamtliste) werden mit allen Stimmen der Bewerber des Wahlvorschlages zusammengezählt.

Im ersten Schritt erfolgt eine Oberverteilung an die verschiedenen Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber (Quotenverfahren mit Restausgleich nach größten Bruchteilen, Hare/Niemeyer).

Im nächsten Schritt erfolgt die Unterverteilung an die verschiedenen Wahlvorschläge einer Partei oder Wählergruppe (wieder nach dem (Quotenverfahren mit Restausgleich nach größten Bruchteilen, Hare/Niemeyer), d.h.:

  1. Nach der Feststellung der Anzahl der errungenen Mandate pro Partei und Wählervereinigung werden diese auf die Wahlkreise verteilt in der Reihenfolge der höchsten Gesamtstimmen in den zehn Wahlbereichen in Magdeburg.
  2. Gewählt ist dann der Bewerber auf der jeweiligen Wahlvorschlagsliste im jeweiligen Wahlbereich, der die meisten persönlichen Stimmen auf der Liste hat.

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