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Junge Liberale

Erhard-Hübner-Stiftung e.V. für Liberale Bildung in Sachsen-Anhalt

www.schumann-magdeburg.de


FDP Stadtratsfraktion Magdeburg

 

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Warum sind Ihre Spenden so wichtig?

Wenn in unserem Land endlich etwas geschehen soll

  • für mehr Arbeitsplätze und mehr Wirtschaftskraft,
  • für eine bessere Bildung, 
  • für mehr Netto,

dann geht dies nur mit einer starken liberalen Partei. Deutschlandweit ist die Stimmung sehr günstig für die FDP . Hinzu kommt, dass die FDP in Sachsen-Anhalt mit 13,3% bei der Landtagswahl im April diesen Jahres ein hervorragendes Ergebnis erzielt hat. Die FDP konnte besser denn je allen Wählern verdeutlichen, dass sie für die Interessen der Bürger in Magdeburg und in Sachsen-Anhalt eintritt.

Was geschieht mit Ihrer Spende?

Die FDP ist entschlossen, in Deutschland und hier in Magdeburg ein überzeugendes Resultat in der parlamentarischen und außerparlamentarischen Arbeit zu erreichen.

Dies aber kostet Geld, und dafür brauchen wir Ihre Spende. Viele Parteifreunde hatten sich schon im Bundes- und Landtagswahlkampf voll eingesetzt. Und dieser Einsatz hat sich gelohnt: Die FDP Magdeburg erreichte ein ganz neues Niveau von Stimmen, die Anzahl der Mitglieder nahm um 35% zu, und der Wahlkampf fand bundesweit Beachtung. Doch die weitere Arbeit kostet neben viel ehrenamtlichem Einsatz auch Geld.

Dazu brauchen wir,
der FDP-Kreisverband Magdeburg,
Ihre Unterstützung. 

Investieren Sie bitte mit einer großzügigen Spende an den Kreisverband in die Zukunft Magdeburgs und Sachsen-Anhalts.

Wie können Sie spenden?

Sie können Ihre Spende an den Kreisverband Magdeburg auf folgendes Konto überweisen:

Konto:

 

756 486

Bankleitzahl:

 

120 300 00 (DKB Deutsche Kreditbank AG)


Steuerliche Hinweise

Als Privatperson können Sie Ihre Spende an die FDP bis zu 3.300 € im Jahr steuerlich geltend machen, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 €, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden.

Die steuerliche Vergünstigung ist gestaffelt. Für die ersten 1.650 € bzw. 3.300 € werden Ihnen nach § 34g EstG exakt 50% der gespendeten Summe von der Steuerschuld abgezogen. Darüber hinaus gehende Beiträge können Sie bis zur Höhe von 1.650 € bzw. 3.300 € nach § 10b EstG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die Steuerzahlung folglich in Höhe des individuellen Steuersatzes.

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